Chianti Classico (Italien)
ALLGEMEIN:
Diese ist eine DOGC für trockenen Rotwein in der italienischen Region Toskana. Dieser gegenüber dem normalen Chianti eine Stufe höher stehende Wein kommt aus der klassischen, bereits im Jahre 1716 von Großherzog Cosimo III. (1642-1723) definierten Zone, die damals aber wesentlich kleiner war. Im Jahre 1932 kamen weitere Bereiche bzw. Gemeinden dazu und komplettierten das heutige Gebiet.
ANBAUGEBIET:
Das sehr waldreiche Gebiet umfasst 70.000 Hektar, aber nur 6.674 Hektar werden für den Weinbau genutzt. Die Vororte von Florenz bilden im Norden, die Chianti-Berge im Osten, die Flüsse Pesa und Elsa im Westen und Siena im Süden die Grenze. Die runde 70 Kilometer lange Weinstraße „Via Chiantigiana” verbindet die zwei Städte Florenz und Siena. Zum Gebiet zählen in vollem Umfang die Gemeinden Castellina, Gaiole, Greve und Radda, sowie zum Teil die Gemeinden Barberino Val d´Elsa, Castelnuovo Berardenga, Poggibonsi, San Casciano und Tavarnelle Val di Pesa. Als beste Lagen gelten die mittleren Höhenlagen südlich von Greve, nördlich von Radda und Castellina sowie von den Hängen, die sich von Gaiole nach Süden bis Castelnuovo in Richtung des Arbia-Tales erstrecken.
TERROIR:
Gegenüber dem normalen Chianti-Gebiet gibt es zahlreiche Hügellagen zwischen 250 und 600 Meter Seehöhe mit trockenen und warmen Böden. Die typischen Chianti-Classico-Bodenarten sind Galestro (lockerer Kalkmergel) und Alberese (verwitterter Sandstein), die auch bei starkem Regenfall nicht zu feucht werden. Der Galestro gab auch einem IGT-Weißwein den Namen. Das Markenzeichen des Gebietes und auch der Vereinigung „Consorzio del Marchio Storico Chianti Classico” ist Gallo nero (ein schwarzer Hahn), was auf eine unter Chianti beschriebene Legende zurückgeht. Wie beim Chianti gibt es auch eine eigene DOC namens Vin Santo del Chianti Classico.
KLASSIFIKATION:
Der Chianti-Classico hatte in der Vergangenheit immer mehr Probleme, sich vom kleineren Bruder Chianti abzugrenzen, die beiden Weine wurden oft verwechselt. Deshalb wurden vom Consorzio einige Normen erlassen, um den Unterschied zu manifestieren. Die Grundaussage lautet, dass es sich um zwei Weinkategorien handelt, die sich hinsichtlich der Produktionsweise, qualitativer Eigenheiten und der Umweltbedingungen trotz gewisser Ähnlichkeiten grundsätzlich unterscheiden. Die zwei Weine dürfen sich somit als selbständig betrachten, auch wenn sie aus historischen Gründen in die einzige geschützte Herkunfts-Bezeichnung Chianti einmünden. Die neuen Regelungen wurden nach einer mehrjährigen Übergangsfrist ab der Weinernte 2006 gültig. Im Chianti-Classico-Gebiet darf nun kein normaler Chianti mehr produziert werden. Wenn die vorgeschriebenen Ertragsgrenzen oder der Mindest-Alkohol-Gehalt nicht eingehalten werden, ist die (früher gegebene) Möglichkeit einer Deklassierung zu normalem Chianti nicht mehr gestattet. Die Abfüllung muss innerhalb des Herstellungsgebietes vorgenommen werden, was vom italienischen Weingesetz sonst für keinen einzigen Wein vorgeschrieben ist. Die Vermarktung darf frühestens am 1. Oktober des auf die Ernte folgenden Jahres erfolgen. Der Mindestanteil an Sangiovese wurde von 75% auf 80% erhöht, wobei auch reinsortig zulässig ist. Der Anteil an weiteren roten zugelassenen Sorten darf maximal 20% betragen. Zumeist ist dies Canaiolo Nero, sowie Cabernet Sauvignon, Merlot und Syrah. Die ehemals zulässigen weißen Sorten Trebbiano und Malvasia sind nun verboten. Der zulässige Höchstertrag gilt sowohl per Pflanze mit maximal drei Kilogramm per Rebstock, als auch per Hektar mit 7.500 Kilogramm (was einer Gesamtmenge von 52,5 Hektoliter Wein entspricht); die maximale Mostausbeute ist 70%. Der Alkohol-Gehalt muss zumindest 12% vol und die Restsüße darf maximal 4 g/l betragen. Mit 12,5% vol und einer Reifezeit von 24 Monaten (davon zumindest drei Monate in der Flasche) darf er sich Riserva nennen. Von den besten Produzenten werden Riservas nur in sehr guten Jahren erzeugt. Als beste Jahrgänge gelten 1985, 1988, 1990, 1993, 1995 und 1997, 1999, 2001 und 2004.
BESONDERHEIT:
Seit dem Jahrgang 2004 wird der schwarze Hahn (Gallo Nero) zum Symbol für alle Chianti Classico Weine. Im Auftrag des Landwirtschaftministeriums üben gewisse Konsortien Kontrollfunktionen über die gesamte Appellation aus, also auch über die Nichtmitglieder. Vorraussetzung für diese Kompetenzen ist, dass die Mitglieder mindestens zwei Drittel der Gesamtproduktion vertreten. Nach der Fusion der beiden formell bisher getrennten Konsortien gibt es heute nur noch ein einziges Konsortium, da Consorzio del Vino Chianti Classico. Es übernahm auch Aufgaben - Marketing und Promotion - des aufgelösten Konsortiums des Schwarzen Hahns (ital. Marchio Storico).