Côtes du Luberon (Frankreich)
Côtes du Luberon ist ein Weinbaugebiet im südlichen Abschnitt der Weinbau-Region Rhône, westlich der Stadt Avignon, am Fuß der 1.100 Meter hohen Montagne de Luberon. Diese wurde nach der Region des Luberon benannt. Die Weinberge umfassen knapp 4.000 Hektar Rebfläche und liegen in 36 Gemeinden am linken Ufer der Rhône, jedoch einige Kilometer landeinwärts. Das Anbaugebiet erstreckt sich innerhalb des Départements Vaucluse. Zugelassen sind nur Hanglagen, die über einen Kalksteinboden verfügen. Die Ertragsbeschränkung liegt generell bei 50 Hektoliter/Hektar. Die Weine müssen einen Mindestalkoholgehalt von 11% aufweisen. Die mittlere Erntemenge liegt bei 170.000 Hektoliter/Jahr.
Etwa 120 v. Chr. wurde das Gebiet von den Römern besetzt, die recht schnell mit dem Anlegen von Weinbergen begannen. Aber erst mit dem Interesse der großen Klöster im Mittelalter belebten die Mönche die Qualitätsbestrebungen im Weinbau. Die Region der Côtes du Luberon profitierte außerdem ab 1309 von der Anwesenheit der Päpste in Avignon (Avignonesisches Papsttum). Die Rebflächen nahmen derart große Ausmaße an, dass im Jahr 1369 für 20 Jahre ein Neuanlegen von Rebflächen untersagt wurde. Als in den 1930er Jahren das System der Appellationen in Frankreich eingeführt wurde, setzte man in der Region Côtes du Luberon eine Interessengemeinschaft zur Förderung der Weinqualität ein. Das Weinbaugebiet wurde am 20. Dezember 1951 zum Vin Délimité de Qualité Supérieure (VDQS) und am 27. Februar 1988 zur Appellation erklärt. Die Anerkennung ist vor allem der Verdienst des Millionärs Jean-Louis Chancel, der mit den Weinen seines 125 Hektar großen Weingutes Château Val-Joanis hohe Qualitätsmaßstäbe setzte. Inzwischen befinden sich hier zahlreiche Weingüter, der große Teil der geernteten Trauben werden allerdings von Genossenschaften verarbeitet.
Der Rotwein, der 65% der eingebrachten Weine ausmacht, wird aus den Haupt-Rebsorten Grenache und Syrah (der Anteil der beiden erstgenannten Sorten beträgt seit 1995 mindestens 60%; davon zumindest 10% Syrah) hergestellt. Dem Cuvée hinzugefügt werden darf maximal je 20% Mourvèdre, Carignan und Cinsault. Daneben sind bis maximal 10% der Nebensorten Counoise noir, Piquepoul Noir, Gamay und Pinot Noir zugelassen. Die Nebensorten sind nur noch einige Jahre erlaubt, da die Rebflächen von diesen Sorten bereinigt und durch die Hauptsorten ersetzt werden. Die Rotweine sind in der Regel granatrot, nicht zu schwer, fruchtig und duftig. Für den Roséwein gilt der gleiche Rebsortenmix.
Der Weißwein enthält die Hauptsorten Grenache Blanc, Clairette Blanche, Bourboulenc, Ugni Blanc und Vermentino (hier Rolle genannt). Der Anteil von Ugni Blanc ist seit 1995 auf maximal 50% festgelegt. Als Nebensorten sind Roussanne und Marsanne blanche erlaubt. Der Anteil der Nebensorten darf insgesamt max. 20% betragen. Der Anteil an Weißweinen ist mit ca. 25% in dieser Appellation im Vergleich zu den umliegenden Appellation wie z.B. Côtes du Ventoux oder Côtes du Rhône vergleichsweise hoch, da das Klima hier etwas kühler ist.