American Viticultural Area (AVA)
AVA ist die Abkürzung für „American Viticultural Area“ (in einigen Quellen auch „Approved Viticultural Area“), dem in den USA gebräuchlichen Appellations-System. Es wurde eigentlich auf Drängen besonders der kalifornischen Traubenbauern eingeführt. Denn das in den 1940er-Jahren entwickelte Klassifikations-System nach Klimazonen hatte sich als nicht Ziel führend erwiesen. Ab dem Jahre 1970 wurden alle US-Staaten bezüglich ihrer geographischen Charakteristiken gemäß Auftrag der US-Bundesregierung von der damaligen Behörde BATF (heute TTB) untersucht. Dies war zum Beispiel die Eignung bestimmter Regionen für eine bestimmte Rebsorte. Im Jahre 1978 wurden dann erstmals einige geographische Gebiete klassifiziert und damit die Voraussetzungen für ein System nach dem französischen Appellation Contrôlée geschaffen. Die ersten noch sehr uneinheitlichen Systeme orientierten sich an politischen Staats- oder County-Grenzen. Der erste als AVA klassifizierte Bereich war im Jahre 1980 Augusta im Bundesstaat Missouri. Eine für alle Staaten gültige Regelung wurde dann 1983 in Kraft gesetzt. Neue AVA-Bereiche müssen bei der TTB-Behörde beantragt und dort zugelassen werden. Die Bereiche werden heute nach klimatischen und geographischen Grenzen festgelegt. Für die Zulassung eines neuen AVA-Bereiches ist ein relativ hoher bürokratischer Aufwand erforderlich. Der wirtschaftliche Nutzen ist aber eher gering. Deshalb hat es in den USA das AVA-System bisher nicht geschafft, eine breite Anerkennung zu finden. Leider scheint auf den Etiketten (wie bei den europäischen Systemen) der Begriff AVA gar nicht auf.
Für europäische Verhältnisse gibt es recht einfache bzw. sehr wenige Vorgaben. Es gibt zum Beispiel keinerlei Vorschriften bezüglich Rebsorten, Erziehungsmethoden, Höchsterträgen oder Kellertechnik. Aber selbstverständlich achten die qualitätsbewussten Produzenten bei ihren Spitzenprodukten auf reduzierten Ertrag und auch andere Qualitäts-Kriterien. Bei Nennung einer Rebsorte muss der Wein zumindest aus 75% dieser Sorte bestehen, in einzelnen Staaten ist dies in der Regel höher. Zumindest 85% der Trauben müssen aus dem am Flaschen-Etikett genannten AVA-Bereich stammen. Kalifornien ist dabei eine Ausnahme, hier müssen es sogar 100% dieser Trauben sein. Bei der Nennung einer Lage (Weinberg) müssen zumindest 95% der Trauben von dort stammen. Bei Angabe eines Jahrganges müssen zumindest 95% der Trauben aus diesem Jahr stammen. Das Anreichern mit Zucker zwecks Alkoholerhöhung und die Säuerung der Weine sind grundsätzlich erlaubt. Von letzterem wird in wärmeren Gegenden oft Gebrauch gemacht.
Die AVA-Hierarchie ist in einem Schachtel-System angeordnet, das im Extremfall aus acht Ebenen besteht. An der Spitze steht der Bundesstaat (z. B. Kalifornien), dann folgen die Regionen (z. B. North Coast und Central Valley) und darunter die Counties (z. B. bei North Coast Napa und Sonoma). Die Counties sind zumeist in mehrere AVA-Bereiche gegliedert, wobei nicht wenige davon sich über County-Grenzen hinweg erstrecken. Ein AVA-Bereich kann wiederum in Sub-Bereiche und auch diese wiederum unterteilt sein. Alle 51 US-Staaten sowie deren Counties (Bezirke) sind gemäß Gesetz als Ursprungs-Regionen anerkannt. Bei der allumfassenden AVA „American States“ oder „United States“ handelt es sich um einen Verschnitt- oder Sortenwein aus Trauben bzw. Weinen aus den gesamten Vereinigten Staaten inklusive des Commonwealth of Puerto Rico. Die Multi-State-AVA´s erstrecken sich über zwei oder auch mehr Staaten. Zum Beispiel teilen sich die drei Staaten New York, Ohio und Pennsylvania die AVA Lake Erie und die vier Staaten Indiana, Kentucky, Ohio und West Virginia die mit 64.000 km² riesige AVA Ohio River Valley. Die kleinste AVA ist Cole Ranch im kalifornischen Mendocino County mit nur 25 Hektar. Anfang des Jahres 2007 gab es rund 190 AVA-Bereiche, davon mehr als die Hälfte, nämlich 107 in Kalifornien. In rund 30 US-Bundesstaaten gibt es zumindest einen AVA-Bereich.