Perlwein

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In Deutschland wird allgemein als Überbegriff Schaumwein verwendet. Jedoch muss man diesen Überbegiff in die beiden Unterbegriffe Perlwein und Schaumwein unterteilen. Für Schaumwein muss die gesetzliche Schaumweinsteuer gezahlt werden, für Perlwein jedoch nicht. Leicht perlenden Wein nennt man Perlwein. Ein Perlwein hat einen Kohlesäure-Druck von 1 bis 2,8 bar, ein Schaumwein 3 bis 6 bar. Ganz wichtig: Der Korken von Perlwein darf nicht von einem Draht fixiert sein, das würde den vornehmeren Schaumweinen zu sehr ähneln. Deshalb wird anstelle dessen bei Perlwein meist ein Drehverschluss benutzt. Zur Herstellung des Perlweins wird häufig das Verfahren der Karbonisierung verwendet. Also die Versetzung eines Stillweins mit CO² und anschließender Abfüllung auf die Flasche unter Druck. So entstehen fruchtige Perlweine, die die Aromen des Grundweins behalten. Deshalb werden bei diesem Verfahren häufig fruchtintensive Rebsorten verwendet. Es ist das billigste aller Verfahren zur Schaumweinerzeugung. In Frankreich wird Perlwein übrigens Pétillant genannt, in Italien Frizzante und in Deutschland Secco.

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